Fachärzte für Allgemeinmedizin, Naturheilverfahren, Palliativmedizin, Chirotherapie und Notfallmedizin
Wichtige Patienteninformation zum
eRezept
Liebe Patientinnen und Patienten!
Zum 01.01.2024, spätestens zum 01.04.2024 wird das eRezept in Deutschland für Patienten der gesetzlichen Krankenkassen verpflichtend eingeführt. Dies bedeutet, dass wir als Arztpraxis, selbst wenn Sie es wünschen für Sie kein klassisches rosa Papierrezept mehr ausstellen dürfen.
Mit der verpflichtenden Einführung des eRezeptes gilt für Sie daher folgender Ablauf:
Wenn Sie ein verschreibungspflichtiges Medikament (z. B. für Zucker- oder Blutdruckmedikamente, Antibiotika) benötigen so wird dies von uns in der Praxis digital verordnet und als eRezept an
einen zentralen Server übermittelt. Sie gehen dann mit Ihrer elektronischen Gesundheitskarte in eine Apotheke Ihrer Wahl. Dort kann nur nach Einlesen Ihrer Gesundheitskarte das
eRezept von dem Server abgerufen werden, damit Sie Ihre Medikamentenpackung wie gewohnt erhalten.
Wie Sie erkennen können, gewinnt durch die politisch gewollte verpflichtende Einführung des eRezeptes Ihre Gesundheitskarte sehr stark an Bedeutung und erhält denselben Stellenwert wie Ihre EC- Karte oder Ihr Personalausweis. Wir empfehlen Ihnen daher dringend, Ihre elektronische Gesundheitskarte in Zukunft immer im Geldbeutel mitzuführen.
In den letzten Jahren sind viele Patienten ohne Gesundheitskarte zur Behandlung bzw. zum Abholen von Rezepten in die Praxis gekommen. Da zur korrekten Abrechnung das Einlesen der Gesundheitskarte in der Praxis immer schon zwingend vorgeschrieben ist, ergab sich für unsere medizinischen Fachangestellten ein hoher Zeitaufwand diese Patienten telefonisch an das Vorbeibringen der Gesundheitskarte zu erinnern.
Wir nehmen daher die politisch gewollte Aufwertung der Gesundheitskarte im Rahmen des eRezeptes zum Anlass unsere Abläufe in der Praxis zu optimieren, damit unsere Medizinischen Fachangestellten weniger Zeit am Telefon und mehr Zeit mit der Behandlung unserer Patienten verbringen können.
Daher gelten ab der verpflichtenden Einführung des eRezeptes folgende Regeln:
1. Die erste Verordnung eines verschreibungspflichtigen Medikamentes im Quartal kann nicht mehr telefonisch oder per E-Mail, sondern nur nach Einlesen Ihrer Gesundheitskarte in unserer Praxis erfolgen. Selbstverständlich kann dies nicht nur durch Sie selbst, sondern auch durch nahe Verwandte geschehen.
2. Alle weiteren Verordnungen von verschreibungspflichtigen Medikamenten im Quartal können dann wie gewohnt auch telefonisch oder per E- Mail erfolgen.
3. Patienten, die ohne Gesundheitskarte zur Behandlung in unsere Praxis kommen erhalten für verschreibungspflichtige Medikamente zunächst nur ein Privatrezept. Dieses Privatrezept kann innerhalb von zehn Tagen nach Einlesen der Gesundheitskarte an der Anmeldung in ein normales eRezept umgetauscht werden.
4. Patienten, die ohne Gesundheitskarte zur Behandlung in unsere Praxis kommen müssen an der Anmeldung ein „Pfand“ hinterlegen. Dies können entweder der Personalausweis oder 20 Euro in bar sein.
Wir als Praxisteam sind uns sicher, dass wir uns alle nach einer kurzen Phase der Umgewöhnung an das neue eRezept und die damit verbundenen Umstellungen gewöhnen werden!
Mit freundlichen Grüßen!
Ihr Praxisteam
herzlich willkommen auf unserer Praxishomepage, auf der wir Ihnen unser Team und unsere Leistungen vorstellen möchten.
Seit 1982 kümmert sich unsere Hausarztpraxis kompetent, freundlich und engagiert um die Gesundheit der Langquaider Bevölkerung und mit den Jahren ist mit unserem Team auch unser Leistungsspektrum angewachsen. Das Zusammenspiel von Erfahrung und aktuellem Wissen sowie der Austausch unserer Ärzte untereinander sind dabei unsere Stärken.
Daneben möchten wir mit unseren erweiterten Sprechzeiten auch berufstätigen Menschen die Möglichkeit geben, eine ärztliche Behandlung in Anspruch zu nehmen. Über Mittag erreichen Sie uns ebenfalls jederzeit für Rezeptbestellungen oder um einen Termin zu vereinbaren. Auch am Freitag Nachmittag sind wir von 15:00 bis 17:00 Uhr in dringenden Fällen nach vorheriger Terminvereinbarung gerne für Sie da.
Wichtige Hinweise
Um die Wartezeiten unserer Patientinnen und Patienten möglichst kurz zu halten, erfolgt die Behandlung nach medizinischer Dringlichkeit und der Reihenfolge des Eintreffens in unserer Praxis durch den nächsten freien Arzt / Ärztin. Sollten Sie jedoch von einem bestimmten Arzt / Ärztin behandelt werden wollen, so teilen Sie dies bitte an der Anmeldung mit. Bitte beachten Sie jedoch, dass sich Ihre Wartezeit dadurch verlängern kann.